straftätig / straffällig
In der Sammlung »Beliebte Fehler« finden Sie häufig vorkommende falsche Schreibweisen.
Beliebter Fehler:
straftätig
Richtige Schreibweise:
straffällig
Von Straftäter oder Straftäterin lässt sich kein Adjektiv ableiten. Gemeint ist mit der Falschschreibung zumeist straffällig =
einer Straftat schuldig. Hierbei hat -fällig in etwa die Bedeutung »notwendig; zur Erledigung anstehend« (auf die Strafe
bezogen).
Neben der Falschschreibung finden Sie die gemäß Duden nach alter sowie neuer deutscher Rechtschreibung richtige Schreibung und eine kurze Erklärung zur Schreibweise, Herkunft, Bedeutung, Synonymen oder Übersetzung.