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Re: in situ-Verfahren
Autor:Schowagu
Datum: Fr, 18.09.2009, 11:41
Antwort auf: Re: in situ-Verfahren (Julian von Heyl)

> Bei zusammengesetzten Komposita [...]

Pleonasmusalarm! :-) Eine willkommene Gelegenheit, auf die Zwiebelfischkolumne Zweifach doppelt gemoppelt zu verweisen.

> Richtig ist: In-situ-Verfahren.

> [...] Der erste Buchstabe eines Kompositums wird hierbei immer großgeschrieben.

Und normalerweise werden (nach der Rechtschreibreform) auch die substantivischen Bestandteile im Inneren der Zusammensetzung großgeschrieben. Dass hier "situ" kleingeschrieben wird, liegt an der Ausnahme für feste adverbiale Fügungen (hier: "in situ"), die als Ganzes entlehnt worden sind. Siehe § 55 im amtlichen Rechtschreibregelwerk, Absätze 1 und 3 und Erläuterung E2.

Ergänzend
Schowagu

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Beiträge zu diesem Thema

in situ-Verfahren
Bruni -- Mittwoch, 16.9.2009, 10:31
Re: in situ-Verfahren
Julian von Heyl -- Mittwoch, 16.9.2009, 12:11
Re: in situ-Verfahren
Schowagu -- Freitag, 18.9.2009, 11:41