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Trennung langer zusammengesetzer Wörter
Autor:PeterMuellerr
Datum: Fr, 05.08.2022, 02:21

Nehmen wir irgendein langes zusammengesetzes Wort, etwa Einkommensteuertabelle. Laut Duden (https://www.duden.de/rechtschreibung/Einkommensteuertabelle) sind die Tennmöglichkeiten Ein-kom-men-steu-er-ta-bel-le, aber laut § 108 der Rechtschreibregeln (https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung/6215) trennt man zwischen den einzelnen Bestandteilen, also strenggenommen gemäß Einkommensteuer-tabelle (weil es ein Wort aus zwei Bestandteilen ist: eben eine Tabelle zur Bestimmung der Einkommensteuer und nicht etwa eine Steuertabelle zur Bestimmung des Einkommens) oder, rein syntaktisch Einkommensteuer zerlegend, Einkommen-steuer-tabelle.

Wer hat recht? Erlaubt also Duden zuviel oder schränkt § 108 zu stark ein?

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Beiträge zu diesem Thema

Trennung langer zusammengesetzer Wörter
PeterMuellerr -- Freitag, 5.8.2022, 02:21
Re: Trennung langer zusammengesetzer Wörter
Snehk Eul -- Montag, 8.8.2022, 00:24
Re: Trennung langer zusammengesetzer Wörter
PeterMuellerr -- Montag, 8.8.2022, 11:36