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...tage/n
Autor:Claudia
Datum: So, 02.08.2015, 10:43

Hallo!

Er hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Kranheitsfall - und zwar für die Dauer von max. 6 Wochen (42 Kalendertage(n)):

Wie ist es richtig? Oder sind hier beide Varianten möglich?

Gruß
Claudia

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Beiträge zu diesem Thema

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Claudia -- Sonntag, 2.8.2015, 10:43
Re: ...tage/n
Kai -- Sonntag, 2.8.2015, 10:56