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wohlgesonnen / wohlgesinnt

In der Sammlung »Beliebte Fehler« finden Sie häufig vorkommende falsche Schreibweisen.

wohlgesonnen / wohlgesinnt
Beliebter Fehler:
wohlgesonnen
Richtige Schreibweise:
wohlgesinnt
Das Partizip gesinnt bedeutet »von einer bestimmten Gesinnung«; gesonnen bedeutet hingegen »willens, gewillt« und wird nur in Verbindung mit »sein« gebraucht: »Ich bin nicht gesonnen, das zu tun.« Aber: »Er ist ihm wohlgesinnt.« Lediglich in der Umgangssprache gilt mittlerweile hier auch »wohlgesonnen« als richtig.

Nachtrag 2016:
Mittlerweile betrachtet der Duden beide Formen, wohlgesinnt und wohlgesonnen, als standardsprachlich.

Neben der Falschschreibung finden Sie die gemäß Duden nach alter sowie neuer deutscher Rechtschreibung richtige Schreibung und eine kurze Erklärung zur Schreibweise, Herkunft, Bedeutung, Synonymen oder Übersetzung.