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zurecht / zu Recht

In der Sammlung »Beliebte Fehler« finden Sie häufig vorkommende falsche Schreibweisen.

zurecht / zu Recht
Beliebter Fehler:
zurecht
Richtige Schreibweise:
zu Recht
Der Ausdruck zu Recht im Sinne von »berechtigterweise« wird getrennt in zwei Wörtern geschrieben und darf nicht mit dem Verbpräfix »zurecht…« verwechselt werden, welches nur in Verbindung mit Verben wie »zurechtkommen; zurechtbiegen; (sich) zurechtfinden; (jmdn.) zurechtweisen« vorkommt. Es heißt also: »Der Lehrer tadelte den Schüler zu Recht.« Aber: »Der Lehrer wies den Schüler zurecht« (vgl. zurechtkommen).

Neben der Falschschreibung finden Sie die gemäß Duden nach alter sowie neuer deutscher Rechtschreibung richtige Schreibung und eine kurze Erklärung zur Schreibweise, Herkunft, Bedeutung, Synonymen oder Übersetzung.