verklagend
(Partizip I zu verklagen)
Flexion der Wortformen
Hier finden Sie die Vergleichsformen zum Adjektiv »verklagend« sowie die flektierten Formen zum Positiv.
Vergleichsformen Adjektiv
Positiv
Flexion ohne Artikel (starke Flexion)
Steht ein Adjektiv ohne Artikel, etwa nach einem endungslosen Wort oder einem Eigennamen, wird es stark dekliniert: aus reinem Mitgefühl (Neutr. Dativ); Annas neuer Job (Mask. Nom.).
Singular Maskulin
Singular Feminin
Singular Neutrum
Plural Maskulin/Feminin/Neutrum
Flexion mit bestimmtem Artikel (schwache Flexion)
Folgt das Adjektiv auf einen Artikel oder auf ein Demonstrativ, wird schwach dekliniert: die gleißende Sonne (Fem. Nom.); das Motto dieses schönen Abends (Mask. Gen.).
Singular Maskulin
Nominativ
der verklagende
Akkusativ
den verklagenden
Singular Feminin
Nominativ
die verklagende
Akkusativ
die verklagende
Singular Neutrum
Nominativ
das verklagende
Akkusativ
das verklagende
Plural Maskulin/Feminin/Neutrum
Nominativ
die verklagenden
Akkusativ
die verklagenden
Gemischte Flexion (mit ein, kein etc.)
Gemischt wird dekliniert, wenn das Adjektiv auf ein, kein, mein, dein, sein, unser, euer, ihr folgt: mein großer Traum (Mask. Nom.), zum Wohle unserer kleinen Stadt (Fem. Gen.).
Singular Maskulin
Nominativ
ein verklagender
Genitiv
eines verklagenden
Akkusativ
einen verklagenden
Singular Feminin
Nominativ
eine verklagende
Genitiv
einer verklagenden
Akkusativ
eine verklagende
Singular Neutrum
Nominativ
ein verklagendes
Genitiv
eines verklagenden
Akkusativ
ein verklagendes
Plural Maskulin/Feminin/Neutrum
Nominativ
keine verklagenden
Genitiv
keiner verklagenden
Dativ
keinen verklagenden
Akkusativ
keine verklagenden