Regeln zur Rechtschreibung:
hoch (hohe, höher, höchste); die Hohen und die Niederen, die Hohen und die Niedrigen, Hoch und Nieder, Hoch und Niedrig
§ 57(1); das höchste der Gefühle
§ 58(1); (
in Eigennamen) die Hohen Tauern (
in Österreich)
§ 60(2.3); das Hohe Haus (
Parlament)
§ 60(5); (
in festen Verbindungen) das hohe C, die höhere Mathematik, die höhere Schule (
Oberschule)
§ 63
· Hoch § 57 E1