Bedeutungen:
1.
Knabe2.
junges TierRegeln zur Rechtschreibung:
jung [heiraten …
§ 34(2.3); verheiratet, jungverheiratet …
§ 36(2.1)]; die Jungen, Junge und Alte, unsere Jüngste
§ 57(1); [für] Jung und Alt
§ 57(1), § 58 E2; das Jüngste Gericht
§ 60(6)