Regeln zur Rechtschreibung:
kalt [stellen, kaltstellen [Getränke] …
§ 34(2.1); gepresst, kaltgepresst …
§ 36(2.1)]; auf kalt und warm reagieren
§ 58(3.1); (
in Eigennamen) der Kalte Krieg (
zwischen Ost und West nach dem Zweiten Weltkrieg)
§ 60(6); (
in festen Verbindungen) eine kalte Fährte, ein kalter Krieg, die kalte Miete (
Miete ohne Heizung)
§ 63; kalte Ente
§ 63,
nach § 63 E auch Kalte Ente
· kalt‿schnäuzig …
§ 36(1.2); …lassen, …machen (
umbringen), …stellen (
(politisch) ausschalten) …
§ 34(2.2)
vgl. in Wortliste:
kalt stellen / kaltstellen