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freistehen

Konjugation der Wortformen

Hier finden Sie die Wortformen Indikativ und Konjunktiv verschiedener Tempora des Verbs »freistehen«.

Info
Regeln zur Rechtschreibung: frei‿halten [jmdn.], …machen (Brief frankieren), …sprechen (von der Anklage befreien), …stehen (jmds. Entscheidung überlassen sein) … § 34(2.2)

Verb – Infinitiv

freistehen (→ Subst.)

Hilfsverb: haben / sein
Konjugationsart: starkes Verb

Bitte wählen Sie:



Perfekt

Zweite Vergangenheit, auch: vollendete Gegenwart oder Vorgegenwart – drückt Vergangenes aus, das in die Gegenwart fortdauert. Bevorzugte Form in der gesprochenen Sprache.

Indikativ
Konjunktiv I
es hat / ist freigestanden
es habe / sei freigestanden

Plusquamperfekt

Vollendete Vergangenheit oder Vorvergangenheit – drückt aus, dass ein Geschehen oder Sachverhalt zeitlich vor einem anderen Geschehen oder Sachverhalt in der Vergangenheit lag.

Indikativ
Konjunktiv I
es hatte / war freigestanden
es hätte / wäre freigestanden

Futur I

Unvollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft geschehen wird oder zukünftig weiterhin Bestand haben wird.

Indikativ
Konjunktiv I
Konjunktiv II
es wird freistehen
es werde freistehen
es würde freistehen

Futur II

Vollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft abgeschlossen sein wird. Wird auch für vergangenheitsbezogene Vermutungen verwendet: Es wird schon geklappt haben.

Indikativ
Konjunktiv I
Konjunktiv II
es wird freigestanden haben / sein
es werde freigestanden haben / sein
es würde freigestanden haben / sein

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