freistehen
Konjugation der Wortformen
Hier finden Sie die Wortformen Indikativ und Konjunktiv verschiedener Tempora des Verbs »freistehen«.
Info
Regeln zur Rechtschreibung:
frei‿halten [
jmdn.], …machen (Brief frankieren), …sprechen (von der Anklage befreien), …stehen (jmds. Entscheidung überlassen sein) …
§ 34(2.2)
Verb – Infinitiv
freistehen (→ Subst.)
Hilfsverb: haben / sein
Konjugationsart: starkes Verb
Bitte wählen Sie:
Perfekt
Zweite Vergangenheit, auch: vollendete Gegenwart oder Vorgegenwart – drückt Vergangenes aus, das in die Gegenwart fortdauert. Bevorzugte Form in der gesprochenen Sprache.
es hat / ist freigestanden
es habe / sei freigestanden
Plusquamperfekt
Vollendete Vergangenheit oder Vorvergangenheit – drückt aus, dass ein Geschehen oder Sachverhalt zeitlich vor einem anderen Geschehen oder Sachverhalt in der Vergangenheit lag.
es hatte / war freigestanden
es hätte / wäre freigestanden
Futur I
Unvollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft geschehen wird oder zukünftig weiterhin Bestand haben wird.
Indikativ
Konjunktiv I
Konjunktiv II
es wird freistehen
es werde freistehen
es würde freistehen
Futur II
Vollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft abgeschlossen sein wird. Wird auch für vergangenheitsbezogene Vermutungen verwendet: Es wird schon geklappt haben.
Indikativ
Konjunktiv I
Konjunktiv II
es wird freigestanden haben / sein
es werde freigestanden haben / sein
es würde freigestanden haben / sein
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