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überhandnehmen

Konjugation der Wortformen

Hier finden Sie die Wortformen Indikativ und Konjunktiv verschiedener Tempora des Verbs »überhandnehmen«.

Info
Regeln zur Rechtschreibung: überhandnehmen § 34(1.3)
vgl. in Wortliste: überhandnehmen / überhand nehmen

Verb – Infinitiv

überhandnehmen

Hilfsverb: haben
Konjugationsart: starkes Verb

Bitte wählen Sie:



Perfekt

Zweite Vergangenheit, auch: vollendete Gegenwart oder Vorgegenwart – drückt Vergangenes aus, das in die Gegenwart fortdauert. Bevorzugte Form in der gesprochenen Sprache.

Indikativ
Konjunktiv I
es hat überhandgenommen
es habe überhandgenommen

Plusquamperfekt

Vollendete Vergangenheit oder Vorvergangenheit – drückt aus, dass ein Geschehen oder Sachverhalt zeitlich vor einem anderen Geschehen oder Sachverhalt in der Vergangenheit lag.

Indikativ
Konjunktiv I
es hatte überhandgenommen
es hätte überhandgenommen

Futur I

Unvollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft geschehen wird oder zukünftig weiterhin Bestand haben wird.

Indikativ
Konjunktiv I
Konjunktiv II
es wird überhandnehmen
es werde überhandnehmen
es würde überhandnehmen

Futur II

Vollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft abgeschlossen sein wird. Wird auch für vergangenheitsbezogene Vermutungen verwendet: Es wird schon geklappt haben.

Indikativ
Konjunktiv I
Konjunktiv II
es wird überhandgenommen haben
es werde überhandgenommen haben
es würde überhandgenommen haben

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