Regeln zur Rechtschreibung:
weiß usw. (
vgl. blau
usw.); [blühen, glühen …
§ 34(2.3); streichen, weißstreichen; tünchen, weißtünchen …
§ 34 (2.1)]; aus Schwarz Weiß machen
§ 57(1); eine Weiße (
Berliner Biergetränk)
§ 57(1); (
in Eigennamen) das Weiße Haus (
in Washington)
§ 60(3.2); der Weiße Nil
§ 60(2.4); (
in festen Verbindungen) die weiße Fahne [hissen], ein weißer Fleck auf der Landkarte, eine weiße Weste haben
§ 63; der weiße Sport (
Tennis)
§ 63, nach § 63 E auch der Weiße Sport; der weiße Tod (
Lawinentod)
§ 63, nach § 63 E auch der Weiße Tod; der Weiße Sonntag
§ 64(2)