mit Ziffer: 1-malnachdrücklich auch: ein Mal (1 Mal)
Regeln zur Rechtschreibung:
einmal § 39(1)
· Mal; das achte Mal, zum achten Mal[e] (
aber achtmal,
bei besonderer Betonung auch acht Mal), dieses Mal (
aber diesmal), dieses eine Mal (
aber einmal,
bei besonderer Betonung auch ein Mal), einige Mal[e], das erste Mal (
aber erstmals), etliche Mal[e], kein Mal (
bei besonderer Betonung, ansonsten keinmal), manches Mal (
aber manchmal), mehrere Mal[e] (
aber mehrmals), viele Mal[e] (
aber vielmal, vielmals), [viele] Dutzend Mal[e] (
aber dutzendmal), [einige] Millionen Mal[e], zu verschiedenen Malen, von Mal zu Mal
§ 39(1), § 39 E2(1), § 55(4),
aber Mahl