> "Das gleiche gilt auch für die
> beigegebenen Zeichnungen ..."
> Eigentlich müsste es doch heißen: "Das Gleiche gilt
> ..." - Aber sich gleich mit der obersten hiesigen
> Bildungsbehörde anlegen ...? Da bräuchte ich 100% Gewissheit...
> Gibt es jemanden, der es wirklich ganz, ganz genau weiß?
Ja, ich ;-). Bzw. der Duden, und der sieht hier eindeutig Großschreibung vor: "Das Gleiche gilt ..."
Bevor ich protestieren würde, würde ich allerdings einmal nachprüfen, ob nicht zufällig die ganze Erklärung in "alter" Rechtschreibung abgefasst ist ... die ist ja schließlich nicht verboten.
Grüße
Julian