"Kollateralschaden" oder auch "Begleitschaden"
Definition:
Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende an sich unbeabsichtigte oder eventuell „in Kauf genommene“ Schäden aller Art. Meist wird der Begriff Kollateralschaden im militärischen Zusammenhang durch ungenauen oder überdimensionierten Waffeneinsatz bei nicht-zivilen Aktionen verwendet. Beabsichtigte Schädigungen werden im Gegensatz zu Begleitschäden der militärischen Zieldefinition zugeordnet.