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bis zu
Autor:Christof
Datum: Sa, 02.07.2016, 16:03

Hallo,

wie ist es richtig?

Sie sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren/Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.

Viele Grüße!

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Beiträge zu diesem Thema

bis zu
Christof -- Samstag, 2.7.2016, 16:03
Re: bis zu
Kai -- Montag, 4.7.2016, 22:28