Bevor du dich hier von inkompetenten Antworten verunsichern lässt oder ich mir jetzt aber regelrecht den Mund zuhalten muss [sehr böser gelber Fleck!]: Das erste Komma ist obligatorisch (§ 77 (7)); das zweite muss gesetzt werden, wenn sich die Präpositionalphrase "mit …" auf "Unternehmensgruppe" bezieht (§ 77), sollte jedoch, wenn sich diese Präpositionalphrase auf "Tochterunternehmen" bezieht und das Komma dann fakultativ ist (§ 78 (1)), besser nicht gesetzt werden, um den Bezug deutlich zu machen.