Hallo Kai,
> Tatsächlich mit Apostroph?
warum auch nicht?
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Bei Namen
Regel 16
2
Nicht als Auslassungszeichen, sondern zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens wird der Apostroph GELEGENTLICH in folgenden Fällen gebraucht
b Vor dem Genitiv <§97E>
2. Beispiel:
Willi's Würstchenbude
Willi's entspricht Flexionstabelle's
Würstchenbude entspricht Antwort
Die GELEGENHEIT bot sich mir, den Namen „Flexionstabelle“ zu verdeutlichen.
Gruß
Pumene