"Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe / die Auflösung der letzte eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue Eheurkunde bzw. ein neuer beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 10,-- €)."
Es ist ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft beizubringen. Beglaubigte Kopien von Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie von Scheidungsurteilen und Totenscheinen sind beim Eheschließungsamt gegen eine Gebühr von 10 € erhältlich.