> Bedeutet die Abkürzung "i. V." 'in Vertretung' oder
> 'in Vollmacht'? Oder ist es ein Synonym und beides ist richtig?
Hallo, lt. Duden ist beides richtig. Es handelt sich somit um ein Synonym. Meines Wissens gebräuchlicher ist allerdings "in Vertretung".
Gruß
akael