Wenn du nach alter Rechtschreibung schreibst, wird ein Komma gesetzt (erweiterter Infinitiv).
Für die neue Rechtschreibung ist kein Kriterium zur Kommasetzung (Amtliches Regelwerk, § 75) gegeben. Das hat nichts damit zu tun, ob es sich um ein Objekt handelt oder nicht.
Ein Komma könntest du noch dadurch rechtfertigen, dass du die Gliederung deutlich machst (§ 75 E2). Liegt aber nicht im eigentlichen Sinne des Regelwerks.