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Re: Problem mit der Kommasetzung bei "das heißt"
Autor:Adele
Datum: Mi, 15.08.2007, 21:25

> Hallo Peter,

> 1.) Es handelt sich bei [...] um eine nachkonstitutionelle, das
> heißt unter dem Grundgesetz erlassene(,) und nach dem
> vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommene
> Vorschrift.

Kein Komma, da es sich um eine Aufzählung handelt, die mit "und" verbunden ist. Lässt Du das "und" weg, gehört hin ein Komma.

> 2.) [...] Gesetze in einem objektiven Verfahren [...] auf ihre
> Verfassungsmäßigkeit, das heißt auf ihre Vereinbarkeit mit
> höherrangigen Maßstabsnormen(,) zu prüfen [...].

Das Komma ist richtig, da es sich um eine nachgestellte Erläuterung handelt.

LG Adele

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Beiträge zu diesem Thema

Problem mit der Kommasetzung bei "das heißt"
Peter -- Mittwoch, 15.8.2007, 16:26
Re: Problem mit der Kommasetzung bei "das heißt"
Adele -- Mittwoch, 15.8.2007, 21:25
Problem mit der Kommasetzung bei andererseits
Anne Kloss-Butler -- Donnerstag, 1.10.2009, 18:45
Re: Problem mit der Kommasetzung bei andererseits
Antonia -- Donnerstag, 1.10.2009, 19:17
Re: Problem mit der Kommasetzung bei andererseits
Julian von Heyl -- Donnerstag, 1.10.2009, 19:20