> Hallo Peter,
> 1.) Es handelt sich bei [...] um eine nachkonstitutionelle, das
> heißt unter dem Grundgesetz erlassene(,) und nach dem
> vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommene
> Vorschrift.
Kein Komma, da es sich um eine Aufzählung handelt, die mit "und" verbunden ist. Lässt Du das "und" weg, gehört hin ein Komma.
> 2.) [...] Gesetze in einem objektiven Verfahren [...] auf ihre
> Verfassungsmäßigkeit, das heißt auf ihre Vereinbarkeit mit
> höherrangigen Maßstabsnormen(,) zu prüfen [...].
Das Komma ist richtig, da es sich um eine nachgestellte Erläuterung handelt.
LG Adele