> War davon ausgegangen, dass man die Betreff-Zeile nach
> Möglichkeit nicht verändern sollte und hatte nicht darauf
> geachtet.
Du hast ja recht, das sollte man nach Möglichkeit nicht tun. Einerseits sind jedoch meine Möglichkeiten beschränkt und andererseits: Der § 74 sollte – falls es im Rahmen des Möglichen liegt – schon beachtet werden.