> ist das so richtig?
> "Wir weisen Sie darauf hin, dass die Überwachung der
> Räumlichkeiten mit optischelektronischen
> Einrichtungen (Videoüberwachung) erfolgt."
Meiner Ansicht nach ist nur die Schreibung mit Bindestrich richtig: optisch-elektronische Einrichtungen
Vgl. § 44 (2), der wissenschaftlich-technische Fortschritt etc.
https://www.korrekturen.de/regelwerk/schreibung_mit_bindestrich1b.shtml
Gruß
Julian