> ... ab welcher Wortlänge dies so gehandhabt wird...
Ab ca. 30 cm. Oder halt, wenn es sonst unübersichtlich wird. Bei "Komplettvertonung" kann man von Unübersichtlichkeit aber kaum sprechen, und auch der oder die "Komplettvertonungsbeauftragte" würde ich nicht mit Bindestrich schreiben wollen. Ab dem "Komplettvertonungsbeauftragten-Jahrestreffen" könnte man anfangen, darüber nachzudenken.
Gruß
Julian