> Hallo A cqua,
> also auf keinen Fall benutzt man "Beste Grüße" im
> geschäftlichen Briefwechsel; schon deshalb nicht, weil es eine
> saloppe Kurzform ist. Aber auch die volle Form "Mit besten
> Grüßen" verwende ich erst, wenn ich zum Briefpartner eine
> gewisse persönliche Nähe aufgebaut habe. Unter wirklichen
> Freunden genügt dann auch "Beste Grüße" oder noch
> besser natürlich "Liebe Grüße".
> "Mit freundlichen Grüßen" ist eine reine
> Höflichkeitsform und hat damit auch nichts mit Freundlichkeit zu
> tun. (Denken Sie an Post vom Finanzamt oder anderen Behörden
> oder sogar von einer gegnerischen Partei in Streitfragen).
> "Mit freundlichen Grüßen" hat weitgehend die frühere
> Höflichkeitsform "Hochachtungsvoll" abgelöst, die
> natürlich auch nicht immer mit Hochachtung des Adressaten
> verbunden sein musste.
> mfg
> Klaus
Vielen Dank für die fundierte Antwort! Klingt plausibel!
MfG,
Acqua