Lieber Kai,
leider ist dein Einwand gegen Andreas Anmerkung nicht korrekt: bei Satzgefügen mit “dadurch dass“ handelt es sich immer um Haupt- und Nebensatz. Im vorliegenden Beispiel “Dadurch(,) dass das OLG der bisherigen Rechtsprechung folgt, verlagert es die Frage der Aufklärungspflicht.“ gehört „Dadurch“ nicht zum Hauptsatz, sondern ist Teil der zweiteiligen Nebensatz-Einleitung.
Wäre es Teil des Hauptsatzes, müsste es heißen: „Das OLG verlagert die Frage der Aufklärungspflicht dadurch, dass es der bisherigen Rechtsprechung folgt.“
Also greift K126 und das Komma steht in der Regel nicht