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Re: Listenpunkte
Autor:volltoll
Datum: Sa, 29.09.2018, 05:42
Antwort auf: Listenpunkte (Anja)

Die Regel dazu lautet:

Sind die Aufzählungsglieder gemischt, gilt:
· Das erste Wort jedes Aufzählungsgliedes kann jeweils groß-, aber auch jeweils kleingeschrieben werden (falls es nicht ein substantivisches Wort ist)
· Man setzt hinter die einzelnen Aufzählungsglieder kein Satzzeichen

Noch eine weitere Regel für den Fall, wenn die Einleitungszeile und die Aufzählungsglieder einen zusammenhängenden Satz bilden:
Ob man nach dem einleitenden Teil einen Doppelpunkt setzt oder nicht, ist freigestellt.

Die Freistellung markiere ich im Folgenden so:
[:]

Wenden wir nun die Regel auf Deinen Fall, ergeben sich zwei Möglichkeiten, es aufzuschreiben:

Variante 1) Großschreibung
Folgendes bietet das Haus[:]
- Drei Bäder
- Übernachtungsmöglichkeiten für sechs Personen
- Zu dem Haus gehört ein eigener Parkplatz

Variante 2) Kleinschreibung
Folgendes bietet das Haus[:]
- drei Bäder
- Übernachtungsmöglichkeiten für sechs Personen
- zu dem Haus gehört ein eigener Parkplatz

_____________________

Formulierungsvorschlag meinerseits:
Das Haus bietet an[:]
- drei Bäder
- Übernachtungsmöglichkeiten für sechs Personen
- zu dem Haus gehört ein eigener Parkplatz

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