Im Zivilgesetzbuch der Schweiz steht im Artikel 926 Absatz :
"Er[Der Besitzer] hat sich dabei jeder nach den Umständen nicht gerechtfertigen Gewalt zu enthalten."
[] - meine Anmerkung
Die Frage:
Kann dieser Satz, nur aufgrund des Satzes ohne weitergehender Interpretation, nicht auch so verstanden werden:
Je nach den Umständen, kann auch nicht-gerechtfertigte Gewalt angewandt werden-
Oder hintergeht mich da mein Sprachgefühl völlig?
Beste Grüsse