> Ich hatte vorher extra im Duden nachgeschlagen [...]
Die Dudenredaktion würdigt doch Dein Metier und auch Deine konkrete Fragestellung hinreichend, indem sie in der Duden-Grammatik (8. Auflage, Rn 536) explizit Verben des Beraubens und juristische Verben nennt und in den Beispielen auch tatsächlich das Verb berauben aufführt:
jmdn. einer Sache berauben