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Re: Fragen zu Leerschritten und Abkürzungen
Autor:Zuckerschnecke
Datum: So, 18.11.2018, 22:26

Die amtliche Regelung äußert sich nicht explizit zu Leerzeichen bei Rechenzeichen und Schrägstrichen. Implizit richtet sie sich nach der DIN 5008, siehe etwa hier: https://de.m.wikipedia.org/wiki/DIN_5008#Schriftzeichen_f%C3%BCr_W%C3%B6rter_und_Rechenzeichen_(Abschnitte_7_und_8):

Nach Abschnitt 7 sind Schriftzeichen für Wörter sowie Rechenzeichen (Abschnitt 8) grundsätzlich wie ausgeschriebene Wörter mit Leerzeichen davor und danach zu schreiben. Vor und nach einem Schrägstrich wird hingegen kein Leerzeichen geschrieben.
In der Praxis werden (nicht nur, aber insbesondere bei komplexen Alternativen) vor und nach dem Schrägstrich doch Leerzeichen gesetzt. Dies tut z. B. auch die Duden-Grammatik, und zwar gelegentlich auch bei nicht komplexen Alternativen.

Abkürzungen, die nicht zu einer der in § 102 genannten Arten gehören, werden gemäß § 101 mit Punkt abgekürzt (siehe: www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung5.shtml#P101).

Im Rechtschreibduden findest Du im Abkürzungsverzeichnis z. B. Akk., Dat., Gen., Nom., Sing. und Plur., in der Duden-Grammatik z. B. auch Sg. und Pl.

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Fragen zu Leerschritten und Abkürzungen
Frederyke -- Samstag, 17.11.2018, 11:28
Re: Fragen zu Leerschritten und Abkürzungen
Zuckerschnecke -- Sonntag, 18.11.2018, 22:26