Hallo zusammen,
der Duden kennt den "Aufsicht führenden" bzw. Aufsichtführenden. Allerdings gibt es auch Gesetze, die von einem Aufsichtsführenden, also mit s, sprechen. Zum Beispiel hier: https://www.gesetze-im-internet.de/neuglv/__72.html
Also wie ist nun die korrekte Schreibweise?
aufsichtsführend oder aufsichtführend.
Oder sind beide Begriffe für den gleichen Sinn richtig?
Bin gespannt, ob jemand eine Idee hat.