Gemäß der Grundregel, dass sowohl nach Weglassen der Klammer mitsamt Inhalt als auch nach Weglassen nur der Klammern noch etwas Sinnvolles übrig bleiben sollte, halte ich nur Straßen(aus)bauantrag für korrekt.
Klammer mit Inhalt weggelassen: Straßenbauantrag
Nur Klammern weggelassen: Straßenausbauantrag
Und ja, gemäß obiger Grundregel natürlich ohne Zwischenräume/Leerstellen.
Gruß
Julian