Noch ein Feedback, ein nicht so kurzes wie schmuckes schmuckes: Die von ihm genannte optionale Großschreibung des Anredepronomens gilt wirklich nur, wenn Du diese Damen persönlich anschreibst (sic: mit »b«), etwa in einem Brief, auf einem Schild, das Du hochhältst, oder in einer Nachricht an eine Tindergruppe (sic: mit »T«). Wenn Du sie jedoch ansprichst – also tatsächlich akustisch, wobei weder groß- noch kleingesprochen wird – und diese Äußerung später niederschreibst oder wenn Du vielleicht lediglich dichtest, träumst, wünschst oder gar nur wünschtest, dass Du sie ansprächest, dann wird beim Niederschreiben dieser Ansprache kleingeschrieben (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/gross-_und_kleinschreibung2-5.shtml#P66).