Liebes Forum,
nach den Duden-Regeln D26 und D68 ist bei substantivischen Wortzusammensetzungen das erste Wort auch dann groß zu schreiben, wenn es selbst kein Substantiv ist. Als Beispiel wird "Ad-hoc-Verfahren" genannt. Gilt die Regel also auch, wenn - wie bei "ad hoc" - fremdsprachige Begriffe groß geschrieben werden? Konkret: Numerus-clausus-Prinzip anstatt numerus-clausus-Prinzip?
Es würde mich freuen, von Euch eine Antwort zu erhalten!
Viele Grüße
S.