> Liebes Forum,
> nach den Duden-Regeln D26 und D68 ist bei substantivischen
> Wortzusammensetzungen das erste Wort auch dann groß zu
> schreiben, wenn es selbst kein Substantiv ist. Als Beispiel wird
> "Ad-hoc-Verfahren" genannt. Gilt die Regel also auch,
> wenn - wie bei "ad hoc" - fremdsprachige Begriffe groß
> geschrieben werden? Konkret: Numerus-clausus-Prinzip anstatt
> numerus-clausus-Prinzip?
> Es würde mich freuen, von Euch eine Antwort zu erhalten!
> Viele Grüße
> S.
Guten Tag,
das Verfahren, ad hoch --> das Ad-hoc-Verfahren
das Prinzip, der Numerus clausus (Nomen!) --> das Numerus-clausus-Prinzip
Mein In-den-Tag-hinein-Leben ist Zeitverschwendung. (das ...)
M. Stei.