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Re: Verkürzter Relativsatz?
Autor:Pumene
Datum: Sa, 15.06.2019, 00:09
Antwort auf: Re: Verkürzter Relativsatz? (Kai)

Hallo Kai

> Das Komma ist optional.

Deine Antwort ist leider falsch.

> Partizip- und Adjektivgruppen kann man durch Komma abtrennen,
> um die Gliederung des Satzes deutlich zu machen oder um
> Missverständnisse auszuschließen. Sind sie eingeschoben, ist
> gegebenenfalls am Anfang und am Schluss der Wortgruppe ein Komma
> zu setzen (= paariges Komma oder gar kein Komma).

> Das gilt auch für Wortgruppen, die als Verkürzungen von
> Partizipgruppen aufgefasst werden können .
> Zum Beispiel

> Das ist[,] grob gerechnet[,] die Hälfte.
> Er fiel[,] von einer Kugel getroffen[,] vom Pferd.
> Die Renovierung Ihrer Wohnung betreffend[,] möchte ich Ihnen den
> folgenden Vorschlag machen.
> Seit mehreren Jahren kränklich[,] hatte er sich in ein
> Sanatorium zurückgezogen.
> Sie stand[,] ein Glas in der Hand[,] an der Theke. (Vgl.
> daneben:) Sie stand[,] ein Glas in der Hand haltend[,] an der
> Theke.
>

> Quelle: Duden

Bei der Frage des Fragestellers liegt ein Text vor, bei dem es nicht in das Ermessen des Schreibenden gestellt ist, ob ein Nachtrag vorliegt oder nicht

[§ 78 (3),
https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1f.shtml
gilt hier also nicht]
,

sondern es liegt ohne Zweifel ein Nachtrag (oder wie der Fragesteller formuliert, ein verkürzter Relativsatz) vor, denn das „(ein Begriff) geprägt durch den Psychologen xy“ ist ein Nachtrag zu „Begriff“.

Insofern muss ein Komma stehen.

Bei Deinen oben genannten Beispielen könnten die „Nachträge“ alternativ ja auch Teil des „Fließtextes“ sein, was beim Beispiel des Fragestellers nicht möglich ist.

Bei der Frage des Fragestellers gilt § 77 (7).

Gruß

Pumene

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