In diesem Fall ist 12-poliger korrekt. Da es § 54 (6) (siehe: www.korrekturen.de/regelwerk/gross-_und_kleinschreibung1b.shtml) leider nicht so deutlich sagt, beachte bitte auch Dr. Bopps Antwort: http://canoo.net/blog/2018/07/30/17-jaehrige-am-satzanfang//.