> Ja, hier zeigt es sich eben, wer von der Sache Ahung hat. Deine
> Behauptung, die Kommas seien optional, ist zwar falsch – die
> Kommas in den gegebenen Beispielen sind gemäß § 77 (7) (siehe:
> www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1e.shtml )
> obligatorisch –, aber Deine Empfehlung entspricht ja immerhin
> dieser Regelung. Irgendwie musst Du es doch zumindest geahnt
> haben.
Ähm, genau!
Die Lektion hier lautet also: Im Zweifel nachtragend sein!