> Ja, Duden vertritt offensichtlich an verschiedenen Stellen Deine
> Meinung, ich fand zum Beispiel auch noch das hier:
> https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Bearbeitungs-und-Farbangaben-bei-Mobeln
Ja, den Artikel kenne ich und wohl auch wegen dieses Textes hatte ich vage im Bewusstsein, dass zumindest die Präposition "in", wenn ihr eine Eigenschaft oder Beschaffenheit des zuvor Genannten folgt, Großschreibung verlangt.
Wie du aber richtig bemerkst, sind die amtlichen Regeln hier leider kaum geeignet, eine genaue Festlegung zu treffen, weshalb wohl auch der Duden etwas herumeiert. Die Flamme wird auf klein gestellt, aber die Ampel springt auf Rot?
Im von dir verlinkten Duden-Artikel will einem auch nicht ganz einleuchten, warum Partizipien nicht mit "in" angeschlossen werden dürfen (die Stifte bei der Braunschweiger Zeitung dürfte es dann also weder "in verrückt" noch "in Verrückt" geben). Will der Duden hier etwas apodiktisch festlegen und gleichzeitig Schadensbegrenzung betreiben, was die Folgen dieser Festlegung angeht?
Ich bleibe also bei meiner Meinung, dass die Großschreibung im vorliegenden Fall korrekt ist, will aber bei der etwas unklaren Beweislage – und angesichts der von dir genannten Beispiele – fakultative Kleinschreibung nicht ausschließen.
Gruß
Julian