Nach § 75 (3) des amtlichen Regelwerkes erzwingt ein im Hauptsatz stehendes Korrelat beim untergeordneten Infinitivsatz ein Komma. Das Korrelat ist hier es, es verweist auf den Infinitivsatz Regenschirme mit grünem Schirm zu verwenden. Damit muss das Komma hier verwendet werden:
In Schönwetterlagen ist es nicht zulässig, Regenschirme mit grünem Schirm zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
H. L.