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Re: "... für d. Mitarbeiter u. deren Hinterbliebene(n)
Autor:Lismar
Datum: Do, 30.01.2020, 16:11

Eine Vermutung:
Die Pronomen deren und dessen dienen als besitzanzeigende Pronomen des Objekts.
Die Pronomen sein und ihr dienen als besitzanzeigende Pronomen des Nominativs.

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Beiträge zu diesem Thema

"... für d. Mitarbeiter u. deren Hinterbliebene(n)
Carla -- Donnerstag, 30.1.2020, 14:55
Re: "... für d. Mitarbeiter u. deren Hinterbliebene(n)
Lismar -- Donnerstag, 30.1.2020, 16:11
Hinterbliebene
Pumene -- Donnerstag, 30.1.2020, 16:41
Re: Hinterbliebene
Carla -- Donnerstag, 30.1.2020, 19:15