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§ 75 E2
Autor:Zuckerschnecke
Datum: Do, 20.02.2020, 13:47
Antwort auf: Bewerbung Infinitivsatz Kommasetzung (Thomas Kelsing)

< Außerdem bin ich wissbegierig und motiviert, anzupacken, sowie Neues dazuzulernen.
Da neben dem reinen Infinitiv auch ein Infinitiv mit einem Akkusativobjekt (»Neues«) vorliegt, ist nicht auf § 75 E1, sondern auf § 75 E2 zu verweisen. In beiden Fällen aber, in denen das Komma formal erst einmal freigestellt ist, sollte es beim hier vorliegenden Fall natürlich gesetzt werden, um ein mögliches Missverständnis auszuschließen.

Hier noch einmal der Link zur Regel, den Pumene bereits gepostet hat: https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1d.shtml.

Was hier noch gar nicht erwähnt wurde: Gemäß § 72 (2) entfällt das Komma nach »anzupacken«.

Hier die entsprechende Regel: https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1b.shtml.

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Beiträge zu diesem Thema

Bewerbung Infinitivsatz Kommasetzung
Thomas Kelsing -- Mittwoch, 19.2.2020, 16:22
§ 75 E 1
Pumene -- Mittwoch, 19.2.2020, 18:54
§ 75 E2
Zuckerschnecke -- Donnerstag, 20.2.2020, 13:47