Guten Tag,
zugelassen sind nur die Varianten "Aufsicht führend" und "aufsichtführend". Die Variante mit dem "Fugen-s" ist offenbar eine Analogiebildung zu anderen zusammengestzten Wörtern, in denen das "s" korrekt ist, wie z.B. "wirklichkeitsfremd" oder "Heiratsschwindler".
Beste Grüße