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Re: Kommafrage
Autor:Zuckerschnecke
Datum: Mo, 02.03.2020, 22:18
Antwort auf: Re: Kommafrage (Pumene)

> Ob der Hauptsatz ohne den Nebensatz „unvollständig“ ist, ist irrelevant.

Sehr gut, Pumene! Danke! Diese klare Aussage sollte Julian endlich einmal in den Header des Forums einfügen, also etwa so:

[…] Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen. Und falls Sie eine Frage beantworten möchten, vermengen und verwässern Sie hier bitte nichts: Ob der Hauptsatz ohne den Nebensatz syntaktisch, semantisch oder anderweitig unvollständig ist, ist irrelevant! I. e.: Es ist Rille!
> Es handelt sich nicht um eine „mehrteilige Nebensatzeinleitung“,
> da „was“ keine Konjunktion, sondern ein Relativpronomen ist.

Bis zur Prämisse gehe ich ja noch mit, »was« ist keine Konjunktion, es ist im Beispiel Relativpronomen, aber Deine Conclusio folgt doch aus Deiner Prämisse gar nicht. Aus der ebenfalls fraglos korrekten Prämisse, dass Pumene nicht Zuckerschnecke heißt, folgt doch auch nicht – etwa nur deshalb (zweite Prämisse), weil Zuckerschnecke sich die Regeln der Zeichensetzung irgendwann einmal durchgelesen hat –, dass Pumene diese Regeln noch nie gelesen hat. Verstehe mich bitte nicht falsch: Aus den Prämissen folgt das nicht! Wahr kann es natürlich dennoch sein. Und nimm es bitte nicht persönlich! All das gilt natürlich auch für die freundlichen Mitarbeiterinnen der Dudenredaktion, deren Beitrag Du hier verlinkt hast.

Du hast wahrscheinlich nur deren ersten Satz gelesen, der mit den Worten endet (Hervorhebung durch mich): »[…] wenn die den Nebensatz einleitende Konjunktion durch weitere Wörter ergänzt wird.«

Und die frndl. MAinnen d. DR hätten diesen Satz wohl so nie geschrieben, wenn sie einmal § 74 E1 der amtlichen Regelung gelesen hätten. Aber hier liest niemand irgendetwas. Nur Wörter vielleicht einmal. Im besten Falle noch Halbsätze. Für Ganzsätze oder gar Absätze, von Texten ganz zu schweigen, reicht die Zeit halt nicht. Man hat ja auch viel zu schreiben. Uff! Wenn die frndl. MAinnen d. DR aber die oben genannte Regel gelesen hätten oder wenn Du es getan hättest, dann wüssten alle Beteiligten und in der Folge hoffentlich auch unsere Fragestellerin Carla, dass eine mehrteilige Nebensatzeinleitung selbstverständlich auch ein Relativpronomen enthalten kann, also auch einen Relativsatz einleiten kann.

Gemäß § 74 E1 kann »der Schreibende« – von diesem schrägen Präsenspartizip mit männlichem Artikel müssen sich Carla und Pumene natürlich nicht angesprochen fühlen, aber wovon dann sonst?! – je nach imaginiertem Lungenvolumen zwischen den folgenden Möglichkeiten wählen:

Denn nur was man gern macht, macht man gut.
Denn, nur was man gern macht, macht man gut.
Denn nur, was man gern macht, macht man gut.
Denn, nur, was man gern macht, macht man gut.

So, ich denke, dass hier hinreichend deutlich geworden sein sollte, dass ich das sehr gern gemacht habe. :D

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