Liebe Helga, was ist «gültig»? Meine rechtschreibung ist gültig, wie Sie sehen! Übrigens nicht nur «bezügl. Groß- und Kleinschreibung». (Daneben ist sie auch besser.) Vielleicht ist sie für Sie nicht gültig; die einzige erklärung dafür ist, dass Sie noch die volksschule besuchen. Dort gilt natürlich, was Ihr kultusminister bestimmt. Sobald Sie älter werden, werden Sie feststellen, dass das leben komplizierter ist und dass man nicht immer so klar sagen kann, was gültig ist. Einmal mehr muss ich den staatsrechtler Daniel Thürer zitieren: «Die Einheitlichkeit des Sprachgebrauchs ist als Grundwert weniger gewichtig als die persönliche Freiheit. Das gilt auch für die einheitliche Schreibweise.» Vielleicht werfen Sie später auch einmal einen blick in das grösste deutsche wörterbuch (entstanden 1854 bis 1965, www.dwb.uni-trier.de). Das gehört nicht zum volksschulstoff, ist aber aufschlussreich. Als ort zum nachgucken, was in der schule gilt, empfehle ich ein schulbuch oder www.duden.de. Gerade hier ist der ort, wo man nachdenken und diskutieren kann. Nicht wahr, Julian?
Rolf Landolt
www.rechtschreibreform.ch