> Das Fugenelement e kann stehen:
> nach Verbstämmen auf b
Das heißt aber lediglich, dass es nach diesen Verbstämmen vorkommen kann, und nicht, dass es nach diesen Verbstämmen nach Gutdünken eingefügt werden kann. Andernfalls müssten auch "Schreibemaschine" oder "Schreibewarengeschäft" korrekte Schreibweisen sein, als welche sie aber nicht gelten.
Gruß
Julian