>>> Das Komma vor "und" wird grundsätzlich durch ein einem Hauptsatz(fragment) vorausgehenden Nebensatz erforderlich, ...
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Einleitung für die schlichte Frage, ob ein Komma zwischen zwei mit „und“ verbundenen Imperativsätzen gesetzt werden muss oder nicht, „erforderlich“ ist oder nicht oder ob sie eventuell eher zur „Verwirrung“ beiträgt.
Meines Erachtens wäre ein Verweis auf §72 ausreichend gewesen.
Gruß
Pumene