> Inwiefern würde denn ausgerechnet diese Passage aus der
> "amtlichen Regelung" zur Erhellung beitragen?
Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder ... oder, nicht ... noch, sowohl ... als (auch), sowohl ... wie (auch) oder durch weder ... noch verbunden, so setzt man kein Komma.
Die Fragestellerin hatte ja überhaupt nicht danach gefragt, ob dem „und“ ein Nebensatz vorgeschaltet ist.
Imperativsatz 1 und Imperativsatz 2, also normalerweise kein Komma, so einfach ist das.
Gruß
Pumene